Frühlingsfest am Sonntag, den 27.3.22 von 13.00-18.00 Uhr

Laut Senatsbeschluss vom 4.10.2021 gilt: Eine Zugangsberechtigung für den Besuch der Einrichtungen haben jungen Menschen, die unter die 3G-Regel fallen. Sie müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder zweimal wöchentlich mit einem Selbsttest getestet worden sein.“

SchülerInnen können ihren Schülerausweis vorlegen.

Besucher aus der Ukraine erhalten kostenfrei Eintritt zum Frühlingsfest!