Fahrradcodieraktion des Abschnitts 13 am:

Montag, den 10.8.2020 
von 16.00 – 18.00 Uhr
in der KJFE Schabracke

Fahrradcodierungen als Kriminalprävention
Was ist eine Fahrradcodierung?
Mit dem Begriff der Fahrradcodierung wird – zusätzlich zur vorhandenen Rahmennummer – die nachträgliche, dauerhafte Kennzeichnung von Fahrrädern mit einem alphanumerischen Code bezeichnet.
Für Berlin werden zur nachträglichen Gegenstandskennzeichnung von Fahrrädern seitens des Fahrradfachhandels, des ADFC bzw. von anderen Institutionen das Kurzzeichen der Stadt, das Geburtsdatum und die Initialen des Eigentümers verwendet (Beispiel: Emil Mustermann, 12.03.1968, Berlin whft.: B-120368EM).
Diese Kennzeichnung ist wegen der unvergesslichen Daten auch ohne Rückgriff auf Aufzeichnungen von den Geschädigten zu nennen, um sie bei Verlust zusätzlich in die Sachfahndung einzustellen.
Im Zusammenspiel mit einem auffälligen Aufkleber, der abschließend über der Kennzeichnung angebracht wird, stellt diese Gravur einen zusätzlichen Schutz des Rades vor Diebstahl dar.
Wichtig:
Zur Fahrradcodieraktion bringen Sie bitte Ihren Eigentumsnachweis (Kaufbeleg bzw. Rechnung) sowie ein Ausweisdokument mit.
Sie erhalten zum Ende der Codierung einen Fahrradpass.